anwalt-kunst

Künstlerrecht

 Urheberrecht. Lizenzen. Künstlerverträge.

Das Künstlerrecht umfasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete - insbesondere das Urheberrecht und die Gestaltung und Überprüfung von Künstlerverträgen (unter anderem Musikvertrag, Auftrittsvertrag, Lizenzvertrag, Verlagsvertrag), aber auch etwa die Durchsetzung von Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen oder die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (Marken etc.). Kurz gesagt: alle Bereiche des Kunstrechts, mit denen ein Künstler im Laufe seiner beruflichen Karriere in Berührung kommen kann.

Ich vertrete Künstler sowie Vertreter anderer Berufsgruppen und Privatmenschen, die mit Kunst, Medien und Internet zu tun haben.

Zu meinen Mandanten zählen u.a.:

Fotografen, Grafiker, Designer, Schriftsteller, Komponisten, Musiker, Maler, Zeichner, Model- und Werbeagenturen, Modemacher, Architekten, Programmierer, Journalisten, Schauspieler, Sänger, Produzenten, Models, Musicaldarsteller, Verleger, Kinobetreiber, Intendanten, Galeristen, Veranstalter von Partys und Musikkonzerten, Ticketbroker, Regisseure, Drehbuchautoren, Filmmusiker, Inhaber gewerblicher Schutzrechte, etwa einer Marke oder eines Werktitels, Käufer und Verkäufer von Kunstwerken, Musik-, Kunst- und Filmfreunde, Inhaber von Internetpräsenzen, Ebay-Händler.